Krebsvorsorge

Jede Frau unter 35 Jahren kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen  bezahlt. Jede Frau über 35 Jahren bekommt einen sogenannten Ko-Abstrich bestehend aus einem PAP-Abstrich und einem HPV-Test alle 3 Jahre, sofern diese beide unauffällig sind. Dies wird ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt.

Frauen über 35 Jahren dürfen aber natürlich trotzdem jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung kommen, da die bimanuelle Tastuntersuchung vom inneren Genital und der Brust auch weiterhin jährlich möglich ist und von den Krankenkassen auch weiterhin bezahlt wird Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. So kann häufig eine hohe Heilungsrate erreicht werden.

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Was gehört zur gynäkologischen
Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Messung des Blutdruckes
  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • bei Frauen unter 35 Jahren jedes Jahr, Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • ein HPV-Test bei Frauen über 35 Jahren alle 3 Jahre Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
  • Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr
  • Gelegentlich wird zusätzlich eine Beurteilung des Muttermundes oder der äußeren Scheide mit einer Lupe vorgenommen (Kolposkopie bzw. Vulvoskopie), ggf. erfolgt zusätzlich eine Anfärbung des Muttermundes oder der Schamlippen mit Essig und/oder Jod, um veränderte Zellen besser beurteilen zu können
  • Bei vermehrtem Ausfluss aus der Scheide wird Scheidensekret entnommen und auf Infektionen untersucht