Krebsvorsorge

Jede Frau unter 35 Jahren kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen  bezahlt. Jede Frau über 35 Jahren bekommt einen sogenannten Ko-Abstrich bestehend aus einem PAP-Abstrich und einem HPV-Test alle 3 Jahre, sofern diese beide unauffällig sind. Dies wird ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt.

Frauen über 35 Jahren dürfen aber natürlich trotzdem jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung kommen, da die bimanuelle Tastuntersuchung vom inneren Genital und der Brust auch weiterhin jährlich möglich ist und von den Krankenkassen auch weiterhin bezahlt wird Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. So kann häufig eine hohe Heilungsrate erreicht werden.

Was gehört zur gynäkologischen
Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Jährliche Tastuntersuchung des inneren Genitals mit Scheide, Gebärmutter und Eierstöcken für alle Frauen in jedem Alter
  • bei Frauen unter 35 Jahren: jedes Jahr Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • bei Frauen über 35 Jahren: alle 3 Jahre Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen und ein HPV-Test (sogenannter Ko-Test)